Anmeldung/Kosten

Wer über­nimmt die Kosten?

Die wichtigsten Punkte betreffend Versicherung.

Leider kann unsere Praxis aus Kapazitätsgründen in diesem Jahr keine neuen Patienten und Patientinnen mehr aufnehmen!



Seit Juli 2022 ist das Anordnungsmodell in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapeuten seither als eigenständige Leistungserbringer fungieren und somit über die Grundversicherung abrechnen können. Hierfür benötigt es jedoch vor dem Therapiestart eine schriftliche Anordnung von einem Hausarzt oder Psychiater.


Die therapeutischen Leistungen (Psychotherapie, Coaching, Online-Therapie, E-Mail und SMS, Testungen und Auswertungen, Berichte, Korrespondenz mit Ärzten, Korrespondenz mit Angehörigen etc.) werden nach Zeitaufwand verrechnet. Der Rechnungsversand erfolgt über das System der Ärztekasse und die Rechnung wird in der Regel direkt über die Grundversicherung abgewickelt. Sie erhalten jedoch eine Rechnungskopie per Mail oder direkt in Ihrer Versicherungs-APP.

Bitte bringen Sie die ärztliche Anordnung und Ihre Versicherungskarte zum vereinbarten Erstgespräch mit.

Auf Wunsch können die Kosten auch als Selbstzahler getragen werden.

Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist nicht mehr möglich.

Jegliche psychologischen Leistungen, welche nicht der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Störung oder Persönlichkeitsstörung dienen (z.B. Coaching, psychologische Beratung, Angehörigenberatung, Paarberatung), gelten nicht als Pflichtleistung einer Versicherung. Die Kosten sind in diesen Fällen privat zu tragen.

Unter bestimmten Umständen übernimmt die Unfallversicherung, IV-Stelle, Opferhilfe oder Militärversicherung die Kosten für die Therapie. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorgängig bei Ihrer Versicherung.